Führerscheinklasse B | BE - Auto fahren lernen
Der Autoführerschein ist nicht nur der Einstieg in die motorisierte Freiheit, sondern auch der Führerschein, der die meiste Verwendung findet. Der Führerschein der Klasse B ermöglicht Dir das Fahren von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dies reicht aus, um den meisten Anforderungen im privaten Bereich gerecht zu werden. Immer öfter wird der Führerschein auch schon Bestandteil bei Bewerbungsgesprächen.
Bei uns lernst Du alles, was Du zum Führen eines PKW wissen musst. Wir bereiten Dich auf alles vor, so dass Du keine Angst haben musst. Neben der Freiheit kommt auch einiges an Verantwortung auf Dich zu. Nur keine Sorge, wir sind für Dich da und begleiten Dich von der Anmeldung bis zum Abschluss. Auf dieser Seite findest Du alle relevanten Informationen zum Autoführerschein.
Anmeldung
Sobald du dich angemeldet hast, können wir durchstarten. Direkt nach der Anmeldung kannst du bereits mit der Theorie starten.
Theorie
Die Theorie besteht aus 12 Lektionen Grundstoff und 4 Lektionen Zusatzstoff und wird in Deiner Fahrschule durchgeführt.
Praxis
Mit Start der theoretischen Ausbildung beginnen die praktischen Übungsfahrstunden. Ab hinter’s Steuer!
Prüfung
Nach Erfassung der Führerscheinunterlagen beim TÜV und Abschluss der Ausbildung in Theorie und Praxis in der Fahrschule machst Du die Theorieprüfung und im Anschluss die praktische Fahrprüfung.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2 & A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Mindestalter | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
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Voraussetzungen | Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs |
Besondere Voraussetzungen | – |
Einschluss | L & M |
Hinweise | – |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
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Voraussetzungen | Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs |
Besondere Voraussetzungen | – |
Einschluss | – |
Hinweise | Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2 & A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Nähere Informationen findest Du direkt unter BF17
Mindestalter | 16,5 Jahre |
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Voraussetzungen | Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs |
Geltungsdauer | Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres wird dieser in Klasse B umgetauscht. |
Einschluss | – |
Hinweise | Beachte, dass ab Deinem 18. Geburtstag die Bescheinigung BF17 nur noch 3 Monate gültig ist! |