Der große Traum von Freiheit
beginnt bei vielen mit der Führerscheinklasse A, A2 & A1.
Auf 2 Rädern die Landstraßen erobern und die Landschaft genießen.
Das Gefühl von Freiheit. Die Verantwortung ist umso größer. Wir bereiten Dich darauf vor.
Die Klasse AM wird als neue Führerscheinklasse u.a. für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren bzw. 4 kW Leistung bei Elektromotoren.
Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M oder S.
Mindestalter | 15 Jahre |
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Voraussetzungen | Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs |
Besondere Voraussetzungen | – |
Einschluss | Mofa |
Hinweise | Anmeldung ab 14,5 Jahre möglich! |
Die für dich wichtigste Änderung betrifft die Klasse A1. Die bisherige Definition der Klasse A1 – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW – wird ergänzt. Künftig muss bei der ab 19.01.2013 erworbenen Klasse A1 auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Beispiel: Fährst du ein Motorrad mit 100 kg Gewicht, darf seine Leistung höchstens 10 kW betragen. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das neue Merkmal zu beachten. Wer die Klasse A1 vor dem Stichtag erworben hat, muss das Merkmal nicht beachten. Die bisherige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige entfällt.
Übrigens gilt das ab dem 19.1.2013 für dich auch, wenn du vor dem Stichtag die Klasse A1 gemacht hast.
Mindestalter | 16 Jahre |
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Voraussetzungen | Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs |
Besondere Voraussetzungen | – |
Einschluss | AM & Mofa |
Hinweise | Wer den Führerschein vor dem 01.04.1980 bestanden hat, kann ohne Theorieunterricht sowie ohne Theorieprüfung die praktische Prüfung absolvieren. (Es gibt keine Sonderfahrten) Anmeldung ab 15,5 Jahre möglich! |
A2
Motorräder bis 32KW, die nicht von 70KW gedrosselt wurden. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht – 0,2KW/kg darf nicht überschritten werden.
A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beschränkung.
Es gibt verschiedene Erwerbsmöglichkeiten:
ab 20 Jahre – bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 mit Praxisprüfung
ab 21 Jahre – mit der Schlüsselzahl 80 – für dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 15KW
ab 24 Jahre – Direkteinstieg
Mindestalter | A2 – 18 Jahre | A – 24 Jahre (Direkteinstieg) |
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Voraussetzungen | Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs |
Besondere Voraussetzungen | – |
Einschluss | A2 – A1, AM & Mofa | A – A2, A1, AM & Mofa |
Hinweise | Anmeldung ab 17,5 Jahre (oder auch 23,5 Jahre bei Führerscheinklasse A) möglich! |
Dein Weg zum Motorradführerschein
Anmeldung
Melde Dich an und lass uns gemeinsam durchstarten. Was Du alles zur Anmeldung benötigst erklären wir Dir gerne.
Theorie
Die Theorieseminare in Deiner Fahrschule bestehen aus den 12 Grundstoff-Lektionen und 4 Lektionen Zusatzstoff.
Praxis
Sobald Du mit den Theoriestunden begonnen hast, können auch die praktischen Übungsfahrstunden beginnen. Ab an den Lenker!
Prüfung
Sobald Du Dich sicher genug auf dem Motorard fühlst und Dein Fahrlehrer Dich zur Prüfung anmeldet – also nach Abschluss der Ausbildung – machst Du die Theorieprüfung und im Anschluss die praktische Fahrprüfung.
Abfahrtskontrolle
Ein Bestandteil der fahrpraktischen Prüfung ist die Abfahrtskontrolle am Kraftfahrzeug.
Damit Du Dich darauf vorbereiten kannst, haben wir hier stichpunktartig aufgeführt, was Du am Motorrad vor Fahrtantritt machen musst.
1. Rundgang:
- Reifen vorn und hinten kontrollieren (Beschädigung, Profiltiefe, Luftdruck)
- Kettenspannung prüfen (maximaler Durchhang steht auf der Schwinge)
- Bremsflüssigkeit – Füllstand vorn und hinten kontrollieren
- Ölstand kontrollieren
- Kühlwasserstand kontrollieren
2. Rundgang:
- Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht sowie Lichthupe kontrollieren
- Blinker rechts und links – vorn und hinten kontrollieren
- Warnblinker – Funktion prüfen
- Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung sowie Reflektor überprüfen
- Bremslicht – Handbremse sowie Fussbremse überprüfen
3. Rundgang:
- Maschine starten
- Handbremse testen
- Fussbremse testen
- Notaus überprüfen
- 1. Gang einlegen und Seitenständer ausklappen –
Maschine muss aus gehen - Kontrollleuchten prüfen